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Bad Marienberg

Diskussionen in Verbandsgemeinde Bad Marienberg: Werden Forstreviere wieder neu zugeschnitten?

Von Nadja Hoffmann-Heidrich
Aktuell hat der Wald in der VG Bad Marienberg sein Winterkleid angezogen. Über den künftigen Zuschnitt der beiden Forstreviere in der VG ist eine Diskussion entbrannt, Kirburg klagt gegen eine Vergrößerung.  Foto: Röder-Moldenhauer
Aktuell hat der Wald in der VG Bad Marienberg sein Winterkleid angezogen. Über den künftigen Zuschnitt der beiden Forstreviere in der VG ist eine Diskussion entbrannt, Kirburg klagt gegen eine Vergrößerung. Foto: Röder-Moldenhauer

In der Verbandsgemeinde Bad Marienberg wird aktuell wieder über den künftigen Zuschnitt der Forstreviere diskutiert. Grund ist eine bereits Ende 2016 eingebrachte Initiative des Forstamtes Rennerod im Auftrag von Landesforsten Rheinland-Pfalz, die Reviere aus finanziellen Gründen neu zu strukturieren. Auch andere Forstämter im ganzen Land sind von dieser Reform betroffen. Seinerzeit haben fast alle Ortsgemeinden in der VG Bad Marienberg den Plänen zugestimmt, nicht so jedoch die Gemeinde Kirburg. Sie legte zunächst Widerspruch ein, der jedoch von der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) in Neustadt/Weinstraße abgelehnt wurde. Daraufhin reichte Kirburg Klage beim Verwaltungsgericht in Koblenz ein, das Verfahren läuft noch.

Lesezeit: 2 Minuten
In der Zwischenzeit kristallisierte sich heraus, dass die Rechtsbehelfsbelehrung in den 2017 vom Forst an die Gemeinden verschickten Bescheiden womöglich fehlerhaft war, wodurch sich die Widerspruchsfrist nach Einschätzung der Kommunen auf ein Jahr verlängert hat. Die Jahresfrist endete demnach erst am 28. Dezember 2018. Wie VG-Bürgermeister Andreas Heidrich berichtet, suchten ...
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Verwaltungsgericht und Widerspruchsbehörde entscheiden

Laut VG-Bürgermeister Andreas Heidrich müssen jetzt zwei Dinge entschieden werden: zum einen die Klage Kirburgs gegen eine Vergrößerung der Forstreviere am Verwaltungsgericht Koblenz, zum anderen die Frage, ob eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in den Bescheiden des Forstes tatsächlich zu einer verlängerten Widerspruchsfrist geführt hat. Die Entscheidung darüber trifft die Widerspruchsbehörde der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) in Neustadt/Weinstraße. Zunächst wird mit einem Urteil aus Koblenz gerechnet.

nh
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