Keine Arbeitserlaubnis: Mann ohne Pass nimmt für Job Identität des Bruders an
Von Michael Wenzel
Im Jahr 1988 ist ein heute 42 Jahre alter Mann als damals jugoslawischer Staatsbürger nach Deutschland gekommen. Seitdem lebt er ununterbrochen im Land. Er wurde zu keiner Zeit eingebürgert, er hat weder einen deutschen noch einen serbischen oder montenegrinischen Pass. Juristisch gesehen gilt er als staatenlos. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der 42-Jährige sich weigere, bei einer Passbeschaffung mitzuwirken und hat den Mann angeklagt. Eine Ausreiseaufforderung der Ausländerbehörde in Montabaur, die Mitte vergangenen Jahres ergangen ist, soll er laut Anklagebehörde ignoriert haben. In Westerburg steht der Mann ohne Pass deshalb jetzt vor Gericht.
Lesezeit: 2 Minuten
Die Behörden wurden offenbar im Jahr 2004 auf den 42-Jährigen aufmerksam. Er sei seiner Passpflicht nicht nachgekommen und habe gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen, lautet der Anklagetenor. Weil er hier eine Familie gründete, ihm offensichtlich aber die notwendige Arbeitserlaubnis fehlte, nahm er die Identität seines Bruders an und jobbte als Dachdecker, ...
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