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Neuhäusel/Montabaur

Kundin geht vor Gericht: Schlüsseldienst verlangt für Notdienst über 800 Euro

Von Thorsten Ferdinand

Ein Schlüsseldienst darf für den nächtlichen Tausch eines Türschlosses mehr als 800 Euro berechnen, ohne sich strafbar zu machen. Das hat das Amtsgericht in Montabaur entschieden, nachdem eine Westerwälderin einen Handwerker wegen vermeintlichen Wuchers angezeigt hatte.

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Der Preis für die Arbeit des Schlüsseldienstes sei zwar möglicherweise unangemessen, es handele sich aber trotzdem nicht um eine Straftat, erklärte Richter Ralf Tries den Freispruch vor Gericht. Denn die Kundin habe die Möglichkeit gehabt, den Einsatz des Schlüsseldienstes abzulehnen, wenn sie mit dem Preis nicht einverstanden ist. Ein Betrug ...