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Westerwaldkreis
Tiere nicht unbetäubt schächten: Kreisverwaltung weist auf Verbot hin
Der Kreis begründet das Verbot damit, dass die unbetäubten Tiere beim Halsschnitt Schmerzen, Atemnot und Todesangst erleiden. Bis zur Bewusstlosigkeit könne es bis zu einer Minute, beim Eintreten von Komplikationen auch wesentlich länger dauern. Das Schächten bei vollem Bewusstsein sei vollkommen unnötig, so der Kreis, da es eine Alternative gebe, ...