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Kommentar zum Dashcam-Urteil: Die Datenfalle schnappt noch nicht zu
Jochen Magnus zum BGH-Urteil über Videoaufzeichnungen durch Dashcams
Ein Widerspruch ist das nur auf den ersten Blick, denn die Richter zeigen dem Datenschutz zwar Grenzen auf: Vor allem in öffentlichen Räumen kann der Opferschutz überwiegen, urteilten sie. Andererseits verweisen sie aber auch ausdrücklich auf die hohen Geldbußen, die bei Verstößen gegen ...