Bürgerentscheid/Bürgerbefragung

In Hessen muss dem Bürgerentscheid ein Bürgerbegehren vorausgehen, das jeder anstrengen kann. In Gemeinden in der Größe von Beselich müssen dazu Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden. Ein Bürgerentscheid muss eine Frage stellen, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.

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Der Entscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten im Sinne des Begehrens entscheiden. Die Hessische Gemeindeordnung kennt den Begriff „Bürgerbefragung“ nicht. Deshalb greifen dafür auch keine genauen Regelungen.