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Zusammensetzung und Aufgaben des Diözesankirchensteuerrats

Der Diözesankirchensteuerrat nimmt wichtige Aufgaben in der Vermögensverwaltung des Bistums wahr. Das synodale Gremium beschließt über die Haushaltspläne sowie die Kirchensteuerhebesätze. Er bestimmt den Wirtschaftsprüfer, legt den Prüfungsumfang fest und beschließt über die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Entlastung der Verwaltung. Er wirkt bei Fragen zu den aus Kirchensteuermitteln gespeisten Stiftungen, insbesondere der Baustiftung, der Schulstiftung und des Eine-Welt-Fonds, mit. Außerdem schlägt der Diözesankirchensteuerrat dem Bischof Personen für den Diözesanvermögensverwaltungsrat vor. Er wirkt bei der Berufung und Abberufung des Diözesanökonomen mit.

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Dem Gremium gehören 18 Mitglieder, davon 13 Ehrenamtliche, an. Der Diözesankirchensteuerrat setzt sich in einem mehrstufigen Verfahren zusammen: Zehn Mitglieder werden durch den Diözesansynodalrat gewählt, fünf Vertreter der bischöflichen Verwaltung sind kraft Amtes oder durch Berufung des Bischofs Mitglieder des Diözesankirchensteuerrates. Diese Mitglieder wählen wiederum weitere drei Personen hinzu, die ...