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Pellenz/Koblenz

Oberverwaltungsgericht fällt Urteil im Fundkatzenprozess: Tierarztpraxis bleibt auf Kosten sitzen

Von Martina Koch
Wenn eine Fundkatze eine tierärztliche Behandlung benötigt, kommt dafür grundsätzlich die zuständige Fundbehörde auf. In dem aktuellen Fall muss die VG Pellenz aber nicht zahlen.
Wenn eine Fundkatze eine tierärztliche Behandlung benötigt, kommt dafür grundsätzlich die zuständige Fundbehörde auf. In dem aktuellen Fall muss die VG Pellenz aber nicht zahlen. Foto: picture alliance (Symbolbild)

Im Fall des Streits zwischen der Verbandsgemeinde (VG) Pellenz und einer Mayener Tierarztpraxis hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz am Dienstag nach zweistündiger Verhandlung ein Urteil verkündet. Demnach ist die VG Pellenz nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die tierärztliche Behandlung von drei Katzen in Höhe von rund 2000 Euro zu tragen, die im Laufe des Jahres 2016 mit teilweise schweren Verletzungen im Gebiet der VG aufgefunden worden waren.

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Damit hob der siebte Senat des OVG unter der Vorsitzenden Richterin Dagmar Wünsch das Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr auf, welches der Tierarztpraxis eine Erstattung der angefallenen Behandlungskosten zugesprochen hatte. Dabei müssten die Verbandsgemeinden, zu deren Geschäftsbereich die Fundbehörden gehören, grundsätzlich schon für die Verpflegung und Behandlung von Fundtieren ...