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Andernach

Verwaltungsgericht entscheidet über Bauvorhaben Im Rosental: Lärm durch Tiefgarage unzumutbar

Von Martina Koch
Ungehindert durch die gerichtliche Auseinandersetzung wächst das Mehrfamilienhaus Im Rosental in die Höhe. Die Arbeiten am Rohbau sind inzwischen abgeschlossen. Doch die Baugenehmigung verletzt das nachbarliche Rücksichtnahmegebot, entschied das Verwaltungsgericht. Foto: Sascha Ditscher (Archiv)
Ungehindert durch die gerichtliche Auseinandersetzung wächst das Mehrfamilienhaus Im Rosental in die Höhe. Die Arbeiten am Rohbau sind inzwischen abgeschlossen. Doch die Baugenehmigung verletzt das nachbarliche Rücksichtnahmegebot, entschied das Verwaltungsgericht. Foto: Sascha Ditscher (Archiv)

Es hatte sich beim öffentlichen Verhandlungstermin Mitte März bereits angekündigt, jetzt bestätigte das Koblenzer Verwaltungsgericht seine Entscheidung in einer schriftlichen Urteilsbegründung: Die Baugenehmigung für das umstrittene Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Straße „Im Rosental“ in Andernach verletzt das nachbarliche Rücksichtnahmegebot. Laut der Prognose eines Lärmsachverständigen überschreiten die Geräusche, die der Verkehr zur geplanten Tiefgarage verursacht, die nachts zulässigen Grenzwerte.

Lesezeit: 2 Minuten
Ein Nachbar hatte gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung geklagt, unter anderem weil er Geräuschbelästigungen durch die Autos befürchtet, welche die Rampe zur Tiefgarage, die ein Gefälle von 15 Prozent aufweisen soll, befahren. Das Verwaltungsgericht schloss sich dieser Argumentation an: „Hierdurch werde in der Nachtzeit für die Kläger eine ...
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Auseinandersetzung zieht sich bereits über Jahre hin

Der Streit um das geplante Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Im Rosental 11 beschäftigt das Koblenzer Verwaltungsgericht seit einiger Zeit: Anwohner hatten gegen den von der Stadt Andernach erteilten Bauvorbescheid auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und neun Stellplätzen Widerspruch eingelegt.

Von dem geplanten Bauwerk gehe eine erdrückende Wirkung auf die ansonsten mit Ein- und Zweifamilienhäusern gesäumte Wohnstraße aus, es verschatte das benachbarte Wohnhaus der Kläger und verletze diese in ihrer Privatsphäre. Die Klage auf Aufhebung des Bauvorbescheids hatte allerdings keinen Erfolg: Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot werde nicht verletzt, entschied das Koblenzer Oberverwaltungsgericht.

Zwischenzeitlich änderte der Bauherr den Umfang des geplanten Vorhabens. Gegen die von der Stadt Andernach erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen und einer Tiefgarage für sechs Autos klagten die Anwohner ebenfalls, das Koblenzer Verwaltungsgericht entschied nun zugunsten der Kläger. mko

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