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Koblenz/Region

Arbeiten an drei Brücken: Wird der Rhein zur unüberwindbaren Grenze?

Von Doris Schneider
Staus dominieren derzeit besonders zur Rushhour das Bild auf den Straßen in Koblenz und der Region. Auf der Bendorfer Autobahnbrücke beginnen sie in gut einer Woche, die Vorbereitung der Baustelle sorgte aber schon für Staus.
Staus dominieren derzeit besonders zur Rushhour das Bild auf den Straßen in Koblenz und der Region. Auf der Bendorfer Autobahnbrücke beginnen sie in gut einer Woche, die Vorbereitung der Baustelle sorgte aber schon für Staus. Foto: Sascha Ditscher

Jetzt ist die Pfaffendorfer Brücke zweispurig. In der Nacht von Freitag auf Samstag ist die wichtige Koblenzer Rheinquerung – wie angekündigt – eingeengt worden. Aber nicht erst seitdem stehen Zehntausende Pendler im Stau und fluchen – am frühen Freitagnachmittag staute sich der Verkehr beispielsweise auf der A 48 vor der Autobahnbrücke kilometerweit bis zum Koblenzer Autobahnkreuz zurück.

Lesezeit: 7 Minuten
Muss denn wirklich an allen drei Rheinbrücken in Koblenz und der Region gleichzeitig gearbeitet werden, fragen sich wohl die meisten Autofahrer. Die Verantwortlichen sagen: Ja, es muss. Denn die Sanierungsarbeiten an der Südtangente und an der Bendorfer Brücke konnten nicht mehr länger aufgeschoben werden und waren zudem seit langer Zeit ...
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Drei Fragen an: Arbeitsrechtler Marius Saager

Anwalt der Kanzlei Caspers, Mock & Partner

1 Darf ich aufgrund eines Staus zu spät zur Arbeit kommen?
Dem Arbeitnehmer ist das Wegerisiko zugeteilt. Wenn man weiß beziehungsweise voraussehen kann, dass es auf dem Arbeitsweg zu Verzögerungen kommen kann, dann muss man das als Arbeitnehmer einkalkulieren. Man muss rechtzeitig losfahren, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer einen Stau nicht vorhersehen kann: Er trägt das Risiko und muss drauf achten, dass er nicht zu spät kommt. Wenn sich der Chef also auf den Standpunkt zurückzieht und sagt, „Du hättest früher losfahren müssen“, liegt er damit rechtlich gesehen richtig.

2 Mit welchen Konsequenzen muss ich als Arbeitnehmer rechnen?
Der Arbeitgeber hätte die Möglichkeit bei einem schuldhaften Vertragsverstoß, dazu gehört auch fahrlässiges Handeln, eine Abmahnung beziehungsweise eine Ermahnung auszusprechen als arbeitsrechtliche Sanktion. Eine Ermahnung ist sozusagen die kleine Schwester der Abmahnung. Bei der Ermahnung ist es so, dass man auf den Vertragsverstoß auch hingewiesen wird, genau wie bei der Abmahnung. Der Arbeitgeber sagt auch in beiden Fällen, das ist in Zukunft zu unterlassen. Bei der Abmahnung weist er aber darauf hin, wenn es noch mal oder häufiger vorkommt, kann das eine Kündigung nach sich ziehen. Das ist bei der Ermahnung nicht der Fall. Beim ersten Verstoß dürfte es bei einer Ermahnung bleiben.

3 Was kann ich bei der aktuellen Verkehrssituation, die einen Stau beinahe schon garantiert, als Arbeitnehmer vorsorglich tun?
Ich würde empfehlen, das Gespräch zu suchen und mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, wie das organisatorisch am besten umzusetzen ist. Ob man beispielsweise flexible Arbeitszeiten einführt, dass man eine Stunde früher anfängt oder eineinhalb Stunden später und dementsprechend länger arbeitet, oder ob man teilweise im Home Office arbeitet. Wenn so etwas möglich ist, würde ich das immer rechtzeitig abklären, dann sind solche Lösungen sicherlich der sinnvollste Weg, um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen. Jessica Pfeiffer

Brücken-Wahnsinn in und um Koblenz
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