Diese Bedingungen gelten für Radwege
Um separate Radwege auf der Fahrbahn auszuweisen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, erklärt die Stadt auf Anfrage. Ein Fahrradschutzstreifen, der durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist, hat eine Breite von 1,5 Metern, die Restfahrbahnbreite muss dann mindestens 4,5 Meter betragen. Hier kann das Auto bei Engstellen den Radschutzstreifen mitbenutzen.
Bei Radfahrstreifen, die mit einer durchgehenden Linie von der Fahrbahn getrennt sind, beträgt die Breite 1,85 Meter, die der Restfahrbahn mindestens 5,5 Meter. Auf diesem Radstreifen dürfen Autos nicht fahren. Zudem kann in Einzelfällen, etwa bei problematischen Einmündungen, der Radfahrstreifen rot eingefärbt sein oder ein Piktogramm auf die Radfahrer hinweisen, so die Stadt.