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Bad Sobernheim/Koblenz

Eilantrag gegen Windpark Pferdsfeld gekippt: Genehmigung für sieben geplante Anlagen rechtmäßig

Von Sascha Saueressig
Auf der Kammlage oberhalb der Wüstung Pferdsfeld können nach der Ablehnung des Bescheids durch das Oberverwaltungsgerichts wohl bald Windräder gebaut werden. Foto:  Saueressig
Auf der Kammlage oberhalb der Wüstung Pferdsfeld können nach der Ablehnung des Bescheids durch das Oberverwaltungsgerichts wohl bald Windräder gebaut werden. Foto: Saueressig

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts, den sofortigen Vollzug für den Bau von sieben Windkraftanlagen bei Pferdsfeld zu stoppen, in der vergangenen Woche aufgehoben. Der Kreis Bad Kreuznach ist damit zufrieden, die Naturschutzinitiative natürlich nicht.

Lesezeit: 2 Minuten
Dies bestätigte der Sprecher des OVG, Thomas Stahnecker auf Anfrage unserer Zeitung: „Der Beschwerde der Kreisverwaltung und der Firma wurde stattgegeben und der Beschluss des Verwaltungsgerichts dementsprechend abgeändert.“ Damit ist für die Naturschutzinitiative um ihren Vorsitzenden Harry Neumann im sogenannten einstweiligen Rechtschutzverfahren der Weg durch die Instanzen ausgeschöpft – es ist ...
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Eingriff ins Landschaftsbild

Anfang November hat die Leiterin des Rechtsamts, Friederike Münzenberg, einen Änderungsbescheid zu den im Mai 2018 veröffentlichen Nebenbestimmungen veröffentlicht. Damit wurde der Beschwerde des Windkraftprojektierers Baywa r.e. für die Windpark Pferdsfeld GmbH zur Höhe der zu leistenden Kompensationszahlungen in Teilen entsprochen.

Während die Kreisverwaltung ursprünglich 1,02 Millionen Euro für den Bau von sieben Windkraftanlagen des Typs Vesta V 126 veranschlagt hatte, wollte Baywa nur 537.000 Euro zahlen. Nachdem sich aufgrund neuer Berechnungsgrundlagen die Forderungen des Kreises verringerten, wurden die Ersatzleistungen für den Eingriff ins Landschaftsbild auf 679.608 Euro festgel

egt. Diese Summe ist spätestens sechs Monate nach Abschluss der Baumaßnahmen an die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz zu zahlen. In diesem Zusammenhang hat die Kreisverwaltung die vom Verwaltungsgericht monierte Konkretisierung des Maßnahmenkatalogs für den Rotmilanschutz aufgenommen.

Da eine Gefahr für Rotmilane erst entstehen könne, wenn die Anlagen in Betrieb gehen, werden Schutzmaßnahmen erst ab dem Baubeginn fällig. sig