Plus
Westerwaldkreis/Leipzig

Ausweisung von Ex-Terrorhelfer Hussam S. ist rechtens: Warum der 33-Jährige wohl trotzdem nicht ausreisen muss

Von Andreas Egenolf
Hussam S. bei seiner Verhandlung aufgrund von Terror-Propaganda im Jahr 2013, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte.   Archivfoto: Thomas Frey/dpa
Hussam S. bei seiner Verhandlung aufgrund von Terror-Propaganda im Jahr 2013, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Archiv Foto: Thomas Frey/dpa

Hussam S. (33) warb auf einem selbst gegründeten Portal im Internet für den „Heiligen Krieg“ (Dschihad), forderte die Todesstrafe für Homosexuelle und wurde von der Bundesanwaltschaft einst als „Hauptakteur der deutschsprachigen dschihadistischen Propaganda im Internet“ bezeichnet. Der Westerwaldkreis wollte den Staatenlosen in sein Geburtsland Syrien abschieben, um andere Ausländer vor möglichen Straftaten abzuschrecken. Hussam S. wollte das nicht akzeptieren, zog durch alle gerichtlichen Instanzen, wo er jeweils verlor. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällte nun am Donnerstag ebenfalls eine Entscheidung – und gab darin den Vorinstanzen im Wesentlichen recht.

Lesezeit: 2 Minuten
1986 in Syrien geboren, reiste Hussam S. 1990 gemeinsam mit seinen palästinensischen Eltern mit falschen Papieren nach Deutschland, wo er im Westerwald aufwuchs. Er absolvierte die Schule, schloss erfolgreich ein Informatikstudium ab. Die Ausländerbehörde des Westerwaldkreises duldete ihn allerdings über die Jahre nur. Seine Versuche, sich als Asylberechtigter anerkennen zu ...