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Westerwaldkreis

Hohe Geldstrafe: Ex-Lebenshilfevorsitzende wird schuldig gesprochen

Von Angela Baumeier
Die Lebenshilfe Westerwald hat schwere Zeiten hinter sich. Ihre Ex-Vorsitzende wurde jetzt wegen Betrugs und Untreue zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Röder-Moldenhauer
Die Lebenshilfe Westerwald hat schwere Zeiten hinter sich. Ihre Ex-Vorsitzende wurde jetzt wegen Betrugs und Untreue zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Röder-Moldenhauer

Zu einer Geldstrafe von insgesamt 12.000 Euro (160 Tagessätze à 75 Euro) hat das Schöffengericht Montabaur die ehemalige Vorsitzende der Lebenshilfe, Kreisvereinigung Westerwald, verurteilt. Sie hat sich des Betrugs und der mehrfachen Untreue schuldig gemacht. Dabei sei es ihr nicht um eine persönliche Bereicherung gegangen. Ihr Motiv war, ihr Lebenswerk zu erhalten, stellte das Gericht fest.

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Mit diesem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, folgte das Gericht im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft, die nach fünf umfangreichen Verhandlungstagen mit zahlreichen Zeugenbefragungen alle Anklagepunkte als bestätigt ansah und dafür eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen forderte. Hingegen hatte der Verteidiger auf Freispruch plädiert, und die Angeklagte, die bis 2014 Vorsitzende ...