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Rheinland-Pfalz

Baldauf reagiert auf Asylstreit im Hunsrück: Kirche steht nicht außerhalb des Rechts

Auch hier gab es Ärger ums Kirchenasyl: In Budenheim wurden Räume der St.-Pankratius-Gemeinde durchsucht. Derzeit tobt ein Streit im Hunsrück.  Foto: dpa
Auch hier gab es Ärger ums Kirchenasyl: In Budenheim wurden Räume der St.-Pankratius-Gemeinde durchsucht. Derzeit tobt ein Streit im Hunsrück. Foto: dpa

Der Streit um das Kirchenasyl im Land spitzt sich weiter zu. Auslöser war eine Weisung des Integrationsministeriums von Ministerin Anne Spiegel (Grüne), das dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr (CDU), untersagt hatte, einen Sudanesen aus dem Kirchenasyl nach Italien abzuschieben. Laut Bröhr wurde er angewiesen, auf Polizeimaßnahmen zu verzichten. In der Folge hatte die CDU die Ministerin scharf attackiert. Christian Baldauf, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, warf Spiegel vor, ihr fehle der Wille zum Abschieben.

Lesezeit: 2 Minuten
Das Integrationsministerium verweist hingegen auf eine Vereinbarung von Kommunen und Kirchen, bei Kirchenasyl auf eine gewaltsame Lösung so weit wie möglich zu verzichten. Will die CDU davon Abstand nehmen – sprich Flüchtlinge im Notfall mit Gewalt aus Kirchenräumen wie Pfarrheimen holen? Baldauf bezeichnet das Vorgehen als „schwierige Gratwanderung zwischen Recht ...
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Eine Abschiebeverfügung allein erlaubt noch nicht den Zutritt in Wohnungen

Bei einer Abschiebung dürfen Beamte – auch unabhängig vom Kirchenasyl – nur in Wohnraum eindringen, wenn sie neben der Abschiebeverfügung auch eine Durchsuchungserlaubnis haben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz schon 2002 entschieden. Die Folge: doppelte Verfahren. Hat das zentral zuständige Trierer Verwaltungsgericht den Asylanspruch abgelehnt, muss das für den Wohnort zuständige Gericht prüfen, ob es vor einer Abschiebung eine Durchsuchung erlaubt.

In jedem Fall müssen vor einer Durchsuchungserlaubnis Abschiebehindernisse geprüft werden, wie OVG-Präsident Lars Brocker erläutert. Und das häufig mehrfach. Denn nicht immer treffen die Beamten einen abgelehnten Asylbewerber direkt an. In einem anderen Fall, wie beim aktuellen Streit um das Hunsrücker Kirchenasyl, grätscht das Integrationsministerium dazwischen.

Die Verfahren, bei denen sowohl über die vollziehbare Ausreisepflicht wie über eventuelle neue Abschiebehindernisse schnell entschieden werden muss, nehmen sprunghaft zu – vor allem im Bezirk des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße. Laut der Präsidentin Elisabeth Faber-Kleinknecht wurden 2018 bereits 428 Durchsuchungsanordnungen erlassen. 2017 waren es bis August 198, 2016 lediglich 72.

OVG-Präsident Lars Brocker geht davon aus, dass die Verfahren bis Ende des Jahres landesweit auf 785 Fälle steigen – eine Steigerungsrate von 450 Prozent seit 2012.

Auffallend für 2017: Diese Ausländerrechtsverfahren häufen sich mit 315 massiv am Verwaltungsgericht der Pfalz, während die Zahlen in Koblenz (7) oder Mainz (18) überschaubar waren. Wird in der Pfalz mehr abgeschoben? Die Juristen wissen es nicht. Neu ist der Trend indes nicht. Schon 2012 gab es laut OVG in der Pfalz 55 Durchsuchungsanordnungen, in Koblenz nur zwei, in Mainz nur eine.

Und wie entwickelt sich die Zahl der Abschiebungen? Bis August verließen 1751 Personen das Land, 930 wurden abgeschoben, teilt das Integrationsministerium mit. 624 Personen erhielten für die Ausreise eine Förderung, 197 reisten ohne Hilfe aus. Der Vergleich zu 2017: Bis Ende August verließen damals 2533 Personen das Land. 829 von ihnen wurden abgeschoben. 1342 gingen mit einer Förderung in ihre Heimat zurück, 362 ohne. Ursula Samary

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