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Rheinland-Pfalz

Gutachten: Ditib raus aus den Schulen – Experten weisen auf potenzielle Einflussnahme Erdogans hin

Von Carsten Zillmann
DITIB-Moschee
Islam in Deutschland: Eine Frau in einer DITIB-Moschee. Foto: Boris Roessler

Die islamischen Religionsvereine Ditib und Schura erfüllen nicht alle Voraussetzungen, um vom Land Rheinland-Pfalz als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden. Zu diesem Schluss kommen die beiden ergänzenden Gutachten, die die Landesregierung nach dem Putschversuch in der Türkei 2016 in Auftrag gegeben hat. „Unser Ziel ist es, die Integration der Musliminnen und Muslime in Rheinland-Pfalz zu stärken“, sagte Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD). „Doch die Verbände müssen noch an ihren Strukturen arbeiten. Insbesondere Ditib und Schura müssen ihr Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung konsequenter in allen Gemeinden durchsetzen.“

Lesezeit: 2 Minuten
Über Ditib heißt es, dass es legitim ist, an der „Durchsetzbarkeit des Satzungsrechts zu zweifeln und davon auszugehen, dass politische Einflüsse auf den Landesverband genommen werden“ – und zwar von niemandem geringeren als dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Bei der Schura sind neun beigetretene Moscheevereine der Islamischen Gemeinschaft Milli ...
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Kommentar: Wer unterrichtet – der Staat oder Salafisten?

Die beiden größten islamischen Religionsvereine im Land – Ditib und Schura – erfüllen nicht die Anforderungen an eine Religionsgemeinschaft und kommen daher für Rheinland-Pfalz nicht als Kooperationspartner infrage. Die Gutachter können einen Einfluss des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auf die Verbände nicht ausschließen.

Carsten Zillmann über den Umgang mit Ditib und Schura

Im Fall der Schura gelten einige Mitgliedsvereine wie die Koblenzer Abu-Bakr-Moschee als potenziell verfassungsfeindlich. Die Landesregierung möchte nun verhandeln. Nicht wenige stellen die Frage: Sind potenzielle Erdogan-Anhänger und etwaige Salafisten Gesprächspartner für das Land?

Um diese Frage zu beantworten, muss man erst eine andere stellen: Brauchen muslimische Kinder Religionsunterricht in der Schule? Die Antwort kann nur Ja lauten. Wer die Radikalisierung der muslimischen Bevölkerung kritisiert, muss ihr mit Aufklärung entgegentreten. Das geht nur in Kooperation mit islamischen Vereinen. Sie sind keine tollen Partner, aber die einzigen, die es gibt. Grundlange für regulären Religionsunterricht an Schulen ist Artikel 7 des Grundgesetzes. Der Schlüsselatz: „Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“ Es braucht also einen Staat und eine Religionsgemeinschaft.

Den Staat gibt es. Die Religionsgemeinschaften müssen sich laut Gutachten formieren. Gespräche unter klaren Bedingungen, wie sie das Land formuliert, sind ein Weg. Alle Vereine müssen sich der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichten – rechtlich und auch in der gesellschaftlichen und religiösen Realität. Beides sollte regelmäßig geprüft werden. Die Verbände müssen sich von der Einflussnahme der Türkei glaubwürdig frei machen.

Die Verhandlungen werden langwierig. Die Aussicht auf Erfolg – so ehrlich muss man sein – ist gering. Trotzdem sind sie richtig und notwendig. Wer keinen staatlichen Religionsunterricht anbietet, überlässt die religiöse Erziehung komplett den Verbänden. Und damit Recep Tayyip Erdogan oder gar Salafisten.

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