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Rheinland-Pfalz

Mehr Schutz für Bürgerdaten im Land – Sonderregeln für Rechnungshof

Von Volker Boch
Mammutprogramm im rheinland-pfälzischen Landtag: Zu den dicken Brocken der aktuellen Sitzung gehörte unter anderem das Landesdatenschutzgesetz, das wegen der ab 25. Mai geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung novelliert werden musste. Foto: dpa
Mammutprogramm im rheinland-pfälzischen Landtag: Zu den dicken Brocken der aktuellen Sitzung gehörte unter anderem das Landesdatenschutzgesetz, das wegen der ab 25. Mai geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung novelliert werden musste. Foto: dpa

Bis in die Nachtstunden wurde das neue Landesdatenschutzgesetz vorbereitet, am Donnerstag wurde es in einer Mammutsitzung des Landtags verabschiedet. Das Gesetz soll die Rechte der Bürger stärken und hilft auch dem Landesrechnungshof. Denn die öffentliche Finanzkontrolle bekommt eine erhoffte Ausnahmeregelung und kann ihre Prüfungen damit ohne erheblichen Mehraufwand und mögliche juristische Hürden vornehmen.

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Auf der Zielgeraden wurde es noch einmal etwas hektisch: Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag hatte der Vizepräsident des Rechnungshofes, Hannes Kopf, im Innenausschuss des Landtags deutlich gemacht, dass die Speyerer Finanzkontrolleure angesichts des neuen Landesdatenschutzgesetzes vor erheblichen Problemen stünden. Die wegen der EU-Datenschutzgrundverordnung bis zum 25. Mai ...