Jens Ahnemüller akzeptiert seinen Ausschluss aus der AfD-Fraktion des rheinland-pfälzischen Landtags nicht. „Die Vorwürfe, welche gegen mich zu Unrecht erhoben wurden, weise ich zurück“, teilte der fraktionslose Parlamentarier in einer E-Mail mit. Er hat das Verfassungsgericht per Eilantrag über seinen Anwalt angerufen. „Ich gehe davon aus, dass der Fraktionsausschluss rechtswidrig erfolgte.“ Das Verfassungsgericht bestätigte den Eintrag der Schriftsätze.
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Ahnemüller strengt neben dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auch ein Hauptsacheverfahren an. Weil es sich um ein Organstreitverfahren handelt, ist der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz zuständig. Kommt Ahnemüller mit seinem Eilantrag durch, erreicht er, dass er bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren trotz des Ausschlusses zur Fraktionsmitarbeit zugelassen wird.
Fabian Dechent, wissenschaftlicher Mitarbeiter ...
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