Hintergrund: EU schützt Erzeugnisse nach Herkunft
Dass Deutschlands 13 Weinanbaugebiete sich nun selbst Regeln geben, nach denen sie arbeiten wollen, verdanken sie der EU: Deren Gesetz zur Regelung des europäischen Weinmarkts schreibt der Herkunft eines Weins mehr Bedeutung zu – in der Annahme, dass Bodenbeschaffenheit, Klima und regional typische Bedingungen und Arbeitsweisen einen Wein auf besondere Art prägen und einzigartig machen. Die EU stellt landwirtschaftliche Erzeugnisse aus einer bestimmten Region weltweit unter Schutz – sofern sie vorab definiert sind. Die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) auf dem Etikett garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist.
In Abgrenzung dazu steht die „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.): Hierfür muss nur ein Schritt des Herstellungsprozesses (Erzeugung, Verarbeitung oder Produktion) im Herkunftsgebiet stattfinden. nim