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Koblenz

Wofür soll Moselwein stehen? Neue Schutzgemeinschaften definieren selbst Standards für Weinbau in ihrer Region

Von Nicole Mieding
Was muss in der Weinflasche drin sein, wenn auf dem Etikett zum Beispiel „Mosel“ steht? Das legt das Lastenheft fest.  Foto: dpa
Was muss in der Weinflasche drin sein, wenn auf dem Etikett zum Beispiel „Mosel“ steht? Das legt das Lastenheft fest. Foto: dpa

Welche Bedingungen für den hiesigen Weinbau gelten, das hat bislang die Landesregierung in Mainz zentral entschieden. Weinwirtschaftsräte haben dem Ministerium inhaltlich zugearbeitet, zum Jahresende lösen sie sich auf. Dann bekommen diejenigen das Heft des Handelns in die Hand, die für ihren Wein im Zweifelsfall auch geradestehen: die Kellereien, Weinbaugenossenschaften und Winzer.

Lesezeit: 2 Minuten
Bereits 2009 hat die Europäische Union den Weinmarkt neu geregelt, um gemeinsame Qualitätsstandards einzuführen. Als eine Folge dürfen die Weinbauregionen nun selbst festlegen, über welche Sorten, Lagen und Qualitäten sie sich künftig definieren. Die Produzenten erhalten also mehr Eigenverantwortung, können selbst den gesetzlichen Rahmen festlegen, in dem sie sich fortan ...
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Hintergrund: EU schützt Erzeugnisse nach Herkunft

Dass Deutschlands 13 Weinanbaugebiete sich nun selbst Regeln geben, nach denen sie arbeiten wollen, verdanken sie der EU: Deren Gesetz zur Regelung des europäischen Weinmarkts schreibt der Herkunft eines Weins mehr Bedeutung zu – in der Annahme, dass Bodenbeschaffenheit, Klima und regional typische Bedingungen und Arbeitsweisen einen Wein auf besondere Art prägen und einzigartig machen. Die EU stellt landwirtschaftliche Erzeugnisse aus einer bestimmten Region weltweit unter Schutz – sofern sie vorab definiert sind. Die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) auf dem Etikett garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist.

In Abgrenzung dazu steht die „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.): Hierfür muss nur ein Schritt des Herstellungsprozesses (Erzeugung, Verarbeitung oder Produktion) im Herkunftsgebiet stattfinden. nim
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