Worum geht es bei den Pensionsansprüchen der GKM-Mitarbeiter konkret? Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen.
Das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) bietet eine Betriebsrente an, um als Arbeitgeber im Wettbewerb zu punkten. Es zahlt 4,25 Prozent des Bruttogehalts in eine Zusatzversorgung ein. Aktuell sind 2221 Beschäftigte bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln versichert, 1212 in einem kirchlichen Versorgungswerk. Beide zahlen eine Betriebsrente, die die gesetzliche Rente ergänzt. Dabei handelt es sich, sagen die Kommunen, um besitzstandwahrende Ansprüche, die für Mitarbeiter als absolut sicher gelten. Dies dürfte viele Betroffene erleichtern. Die Kasse finanziert sich wie die gesetzliche Rentenversicherung per Umlage, sprich dem Aufkommen aus den Beiträgen der aktiven Versicherten.
Beteiligungsverhältnisse: Die Stadt Koblenz und der Kreis Koblenz halten am GKM jeweils 33,547 Prozent, die Stiftung Ev. Stift St. Martin 18,803, die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist (Boppard) 4,701 Prozent und die Stiftung Seniorenhaus zum Heiligen Geist (Boppard) 4,701 Prozent und das Paulinenstift (Nastätten) ebenfalls 4,701 Prozent. Die Stiftungen übernehmen aber keine Finanzverantwortung, wird betont.
Bedingung für die Mitgliedschaft in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse: Geregelt ist das in Paragraf 11 der Satzung. Mitglieder können demnach neben Kommunen auch juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften sein, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen, ihr dauernder Bestand gesichert erscheint und die Folgen einer Insolvenz gegenüber der Kasse als abgesichert anzusehen sind. Diese Bedingung hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein bisher ohne Einwände der Kasse erfüllt, wie die kommunalen Gesellschafter betonen.