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Rheinland-Pfalz

Nach heftigem Streit im Hunsrück: Strengere Zeitgrenzen fürs Kirchenasyl

Von Ursula Samary
Die Kirche kann in Härtefällen Asylbewerbern Schutz vor einer drohenden Abschiebung bieten. Doch die Regeln, die dafür gelten, sind nun von Gerichten geschärft worden.  Foto: dpa
Die Kirche kann in Härtefällen Asylbewerbern Schutz vor einer drohenden Abschiebung bieten. Doch die Regeln, die dafür gelten, sind nun von Gerichten geschärft worden. Foto: dpa

Wie geht es weiter mit dem Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz? Nach dem Willen der Landesregierung steht es unter besonderem Schutz – aber zwei Gerichtsurteile setzen nun engere Grenzen. Auslöser war der heftige Streit im Hunsrück. Das Integrationsministerium von Anne Spiegel (Grüne) hatte dem Rhein-Hunsrück-Kreis untersagt, einen Sudanesen aus dem Kirchenasyl nach Italien abzuschieben. Zur Frage, ob sich das Ministerium erneut dazu entschließen könnte, erklärt Sprecher Dietmar Brück: „Eine solche Weisung ist unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht mehr denkbar.“

Lesezeit: 2 Minuten
Rückblick: Eine solche Weisung an Landrat Marlon Bröhr (CDU) hatte es im Juni 2018 gegeben. Das Ministerium untersagte es, einen Sudanesen innerhalb der bis zum 11. Juli laufenden sechsmonatigen Überstellungsfrist nach Italien abzuschieben. Dort hatte der Mann erstmals europäischen Boden betreten. Damals gingen Ministerium wie Bundesflüchtlingsamt (BAMF) davon aus, dass im ...
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Ist Hilfe für Geistliche berufstypisch?

Der Beschluss des Landgerichts Bad Kreuznach hat für Diskussionen in der Justiz gesorgt. Denn in der Begründung, warum die Razzia der Staatsanwaltschaft bei fünf Geistlichen nicht rechtens war, verweist das Gericht auf eine besondere Rolle von Theologen. Es sieht bei Pfarrern eine berufstypische neutrale (und damit straffreie) Handlung, ausreisepflichtigen Personen Unterkunft und Verpflegung zu bieten. Dabei beruft es sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Berufsgruppen, die sich im Alltag nicht dem Risiko der Beihilfe einer strafbaren Tat bewusst sein können. Für die Pfarrer war es erklärtes Ziel, dass sie aus humanitären Gründen die Überstellung ans EU-Land Italien verhindern wollten.

Wie es in dem Fall konkret weitergeht, ist offen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, deren Durchsuchung das Landgericht für nicht rechtmäßig hielt, prüft noch, ob sie weiter ermittelt. Kommt sie zum Schluss, dass sie Anklage oder Strafbefehl beantragen will, ist das Amtsgericht am Zuge. Fällt es ein Urteil, ist der Instanzenweg offen. Stellt die Staatsanwaltschaft jetzt die Ermittlungen ein oder weist das Amtsgericht das Ansinnen auf Sanktionen ab, kommt es in Rheinland-Pfalz vorerst nicht zu einem obergerichtlichen Urteil in dieser Frage.

Für die sieben Flüchtlinge, die sich im Hunsrücker Kirchenasyl aufhielten, geht es nach vielen Hoffnungen weiter um existenzielle Fragen – und längst nicht mehr um die gefürchtete Abschiebung nach Italien. Einem Mann droht die Ausweisung in die Heimat Sudan, wenn das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts am Ende Bestand hat. Danach hat er keinen Anspruch auf Asyl. us

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