Der legendäre frühere Geheimagent Werner Mauss muss seine Tarnidentitäten einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht an das Bundeskriminalamt (BKA) zurückgeben. Die Begründung: Mauss sei nie in das BKA-Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden, daher könne das BKA sich nicht auf Vorschriften des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen berufen.
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Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren. Nach Auffassung des Gerichts lieferten auch das Passgesetz beziehungsweise das Personalausweisgesetz keine Ermächtigungsgrundlage dafür, Mauss die Pässe mit Tarnnamen wegzunehmen. Es sei auch nicht erkennbar, in welchem Straf- oder Ermittlungsverfahren Mauss als Zeuge ausgesagt habe, „sodass er eines besonderen Schutzes durch das ...
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