Kommentar zum Fall des Koblenzer Oberbürgermeisters: Macht das Beamtengesetz präziser!
Der einstweilige Ruhestand ist ein wichtiges Instrument, um den politischen Laden am Laufen zu halten. Ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis, unterschiedliche Auffassungen in wichtigen Fragen oder der Wunsch nach einem jüngeren Nachfolger mit vielleicht zeitgemäßeren Vorstellungen – das alles sind durchaus gewichtige Gründe, um einen Staatssekretär in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Das macht es einem Minister möglich, die so bedeutende Rolle seines politischen Beamten schnell, unkompliziert und ohne große Schockwellen im eigenen Sinn neu zu besetzen – und zwar ohne größeren Schaden auch für die betroffene Person.
Der Fall Hofmann-Göttig hat dieses Instrument ad absurdum geführt. Man darf zu Recht mutmaßen, dass der Hintergrund für die Entscheidung des damaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck, den altgedienten Genossen wenige Tage vor seinem Amtsantritt als Koblenzer OB noch schnell in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, nur ein einziges Motiv hatte: nämlich finanzielle Nachteile durch den Wechsel in das kommunale Amt auszugleichen.
Dass Hofmann-Göttig sich 2013 in unserer Zeitung noch für seinen finanziellen Verzicht lobte, macht auf diesen Fall den Deckel drauf. Der Koblenzer OB sollte sich die Frage stellen, welche Konsequenzen er daraus ziehen will. Und der Gesetzgeber sollte schnellstens für präzisere Gesetzestexte sorgen.
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