Jugendstrafe soll verurteiltem Syrer Chancen und Hilfen bieten: Ex-Terrorhelfer auf gutem Weg
Von Ursula Samary
SymbolbildFoto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Am Ende wünscht Senatsvorsitzender Thomas Bergmann dem Syrer Hussein A. (24) „alles Gute“ auf seinem eingeschlagenen Weg, sich von der islamistischen Ideologie abzuwenden. Zuvor hat er ihn wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Ahrar al-Sham und der unerlaubten Gewalt über eine Kriegswaffe zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der junge Mann sitzt seit April 2018 in U-Haft, die ihm angerechnet wird. Der Syrer nimmt das Urteil im Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sofort an. Für Richter Bergmann ist es das „Tüpfelchen auf dem i“ eines Prozesses, in dem der geständige Hussein um Aufklärung bemüht gewesen sei.
Lesezeit: 2 Minuten
Alle stimmen dem Urteil zu
Oberstaatsanwalt Christoph do Paço Quesado hat wegen schwerer Schuld eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Verteidiger Klaus Adam (Saarbrücken) hält nach elfmonatiger U-Haft eine Strafe für ausreichend, die mit Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wird. Der OLG-Senat hat sich für einen Mittelweg entschieden, den ...
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