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Rheinland-Pfalz

Millionenschwerer Streit um Prüfrecht: Ein Jurist, ein Prüfer, zwei Meinungen

Von Carsten Zillmann
Wie kann das Land sicherstellen, dass Behindertenwerkstätten wirtschaftlich mit den Landesmitteln umgehen? Der Rahmenvertrag soll das regeln.  Foto: dpa
Wie kann das Land sicherstellen, dass Behindertenwerkstätten wirtschaftlich mit den Landesmitteln umgehen? Der Rahmenvertrag soll das regeln. Foto: dpa

Der Streit zwischen Landesrechnungshof und dem Sozialministerium über das Prüfrecht von Behindertenwerkstätten geht weiter. Nachdem sich Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) und der oberste Rechnungsprüfer Jörg Berres vergangene Woche im Sozialausschuss scharfzüngig angegangen hatten, folgte nun die Fortsetzung im Haushalts- und Finanzausschuss. Diesmal herrschte zwischen Sozialstaatssekretär Alexander Wilhelm (SPD) und Berres Dissens. Ein Jurist, ein Prüfer, zwei Meinungen. Fragen und Antworten zum Thema:

Lesezeit: 2 Minuten
Welche Rechtsauffassung vertritt der Landesrechnungshof? Im Grunde genommen kann man die Auffassung der Behörde knapp zusammenfassen. Ihrer Ansicht nach verzichtet das Land im Rahmenvertrag auf ein anlassloses Prüfrecht. Berres sagte: „Es kann nur geprüft werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Das anlassbezogene Prüfrecht steht im Widerspruch zum anlasslosen Prüfrecht.“ Außerdem kritisierte er ...
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Warum ist das Prüfrecht so ein großes Thema?

Das Land Rheinland-Pfalz zahlt den sogenannten Leistungserbringern, beispielsweise den Betreibern von Behindertenwerkstätten, enorme Summen für die Eingliederungshilfe. Im Haushalts- und Finanzausschuss war von rund 1 Milliarde Euro die Rede. Grundsätzlich sollte der Landtag deshalb auch prüfen können, was mit diesem Geld geschieht.

Er hat schließlich das Budgetrecht. 2014 wies der Rechnungshof auf steigende Kosten bei Behindertenwerkstätten hin. Als die Träger geprüft werden sollten, weigerten sie sich. Es existierte keine rechtliche Grundlage für eine Prüfung – und das seit Mitte der 1990er-Jahre. Nach einem Rechtsstreit zwischen Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LJSV) und den Leistungserbringern kam es zum Vergleich und dem aktuellen Rahmenvertrag. Er regelt auch das Prüfrecht. zca
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