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Rheinland-Pfalz/Berlin

Wie beim Falschparken: Wird Schwarzfahren bald straffrei?

Von Ursula Samary
Eingestiegen ohne Fahrschein? Weil sie das bereits häufiger getan haben und die dafür fällige Strafe nicht zahlen können oder wollen, sitzen allein in Rheinland-Pfalz rund 150 Menschen in Haft.  Foto: dpa
Eingestiegen ohne Fahrschein? Weil sie das bereits häufiger getan haben und die dafür fällige Strafe nicht zahlen können oder wollen, sitzen allein in Rheinland-Pfalz rund 150 Menschen in Haft. Foto: dpa

Wer ohne Ticket in Bus oder Bahn erwischt wird, der kann schlimmstenfalls im Gefängnis landen. Etlichen Personen auch in Rheinland-Pfalz passiert dies, weil sie die fälligen Geldstrafen nicht zahlen können oder wollen. Jüngstes Beispiel: Am Bahnhof Remagen haben am Freitag Bundes- und Landespolizei Haftbefehle gegen einen 28-Jährigen und gegen eine 26-Jährige vollstreckt – beide hatten sich Leistungen erschlichen, wie es heißt. Wer aber hinter Gittern landet, liegt der Landeskasse pro Tag mit 148,04 Euro auf der Tasche. Bundesweit wird auch deshalb immer lauter gefordert, Schwarzfahrer zu entkriminalisieren.

Lesezeit: 3 Minuten
Landesjustizminister Herbert Mertin (FDP) kann sich vorstellen, dass Schwarzfahren wie Falschparken nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird – allerdings erst nach einer Übergangszeit von einigen Jahren. Denn die Verkehrsbetriebe brauchten Zeit, um Haltestellen, Bahnsteige oder Busse so zu sichern, dass niemand ohne Ticket einsteigen kann. Systeme, die gegen Missbrauch sichern, ...
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So viele Menschen sitzen wegen Schwarzfahren hinter Gittern

Laut Kriminalstatistik und Statistischem Bundesamt verbüßten 2016 bundesweit etwa 7600 Personen eine Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe wegen Schwarzfahren – „also nur knapp mehr als 3 Prozent der angezeigten Personen“, teilt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen mit. In Rheinland-Pfalz sitzen von 3109 Gefangenen 156 wegen Erschleichen von Leistungen in Haft, 47 von ihnen verbüßen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Wie viele von ihnen ohne Ticket unterwegs waren, lässt sich fürs Justizministerium nicht genau feststellen.

Es geht aber davon aus, dass Schwarzfahrer die Mehrheit stellen. Der einschlägige Paragraf stellt aber auch das Erschleichen von Konzertbesuchen, Leistungen eines Automaten und eines Telekommunikationsnetzes unter Strafe. us

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