Koblenz

NSU-Pflichtverteidiger referierte in Koblenz

Rechtsanwalt Stahl bei seinem Vortrag.
Rechtsanwalt Stahl bei seinem Vortrag. Foto: Pro Justiz Rheinland

Der Verein Pro Justiz Rheinland ernannte Oberbürgermeister a. D. Dr. Schulte-Wissermann auf der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied. Der Vorstand ist gut aufgestellt.

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Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Verein Pro Justiz Rheinland einen neuen Vorstand gewählt. Der den Verein prägende bisherige Vorsitzender, Oberbürgermeister a. D. Dr. Schulte-Wissermann wird den Verein als „einfaches“ Vorstandsmitglied aber weiter unterstützen. Für sein großes, langjähriges Engagement dankte ihm die Mitgliederversammlung und ernannte ihn einstimmig zum Ehrenvorsitzenden des Vereins.

Ehrenvorsitzender OB a.D. Dr. Schulte-Wissermann im Gespräch.
Ehrenvorsitzender OB a.D. Dr. Schulte-Wissermann im Gespräch.
Foto: Pro Justiz Rheinland

In dem neu gewählten Vorstand sind wieder alle am Rechtsleben beteiligten gesellschaftlichen Gruppen vertreten. So finden sich dort Vertreter der Anwaltschaft, der Kommunen und der Gerichte. Vertreten sind weiterhin auch die Kammern (IHK und HWK), Staatsanwaltschaften und Behörden sowie selbstverständlich auch die interessierte Bürgerschaft durch eine renommierte Musikerin. Als Vorsitzender wurde einstimmig Dr. Itzel, Vorsitzender Richter am OLG Koblenz gewählt.

Der Verein kümmert sich auch weiterhin um alle Belange des Rechtsstaates, fördert unter anderem die Integration von Migranten in unseren Rechtsstaat. In Hinblick auf den Aufbau einer selbständigen Universität in Koblenz fordert er dort auch die Etablierung einer juristischen Fakultät mit den möglichen Schwerpunkten IT-Recht, Rechtsinformatik und Datenschutz.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung erläuterte der Pflichtverteidiger im NSU-Verfahren, Rechtsanwalt Stahl aus Koblenz vor einem sehr interessierten und kompetenten Publikum die zum Teil sehr schwierige Rolle mit großen Interessenkollisionen in diesem Strafprozess. Im Vordergrund standen Lösungsansätze für den dort eingetretenen Fall, dass die Angeklagte kein Vertrauen zu ihren Pflichtverteidigern hat, diese aber vom Gericht nicht entlassen werden. Die äußerst lebhafte Diskussion beleuchtete viele Aspekte des Strafprozesses und der Rollen von Verteidigung und Gericht.