Betzdorf

Menschen gehen – Daten bleiben: unser digitaler Nachlass

Foto: Betzdorf Digital

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Betzdorf Digital haben am 27. April um 14 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Kleinen Ratssaal im Rathaus Betzdorf eingeladen.

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Was passiert eigentlich mit den Daten, wenn man stirbt? Verträge werden online abgeschlossen und digital hinterlegt, Konten online geführt und Zugangsdaten online verwaltet.

Viele Verbraucher sind in sozialen Netzwerken aktiv. Hinterbliebene stehen vor vielen Herausforderungen, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müssen und Online-Konten von Verstorbenen verwalten sollen. Martina Röttig, Beraterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, beantwortete Interessierten mit dem Vortrag „Menschen gehen – Daten bleiben“ am Freitag, 27. April, im kleinen Ratssaal im Rathaus Betzdorf die wichtigsten Fragen zur Thematik.

Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen. Alle in diesem Zusammenhang übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod eines Kunden oder Users beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden Verbraucher ratsam, auch seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht.

Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll. Ebenfalls bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte.

Auch sollte der Verbraucher genau festlegen, was mit seinen einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt.

Weitere Informationen erhalten Verbraucher auch online auf den Seiten der Verbraucherzentrale oder in der persönlichen Beratung vor Ort.