Bad Kreuznach

100 Jahre Frauenwahlrecht: Mit Mut Realitäten schaffen

Foto: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Die Kreisbeigeordnete Gerlinde Huppert-Pilarski lud zur Sonderausstellung „Damenwahl“ nach Frankfurt ein.

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Der 12. November 1918 gilt als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts und der Beginn der parlamentarischen Demokratie. Erstmals wirklich zur Urne schritten die Frauen und Männer gemeinsam am 19. Januar 1919. Sie wählten die verfassungsgebende Nationalversammlung. Die erste Wahl, an der Frauen wählen und gewählt werden konnten, liegt also 100 Jahre zurück. „Es ist kein Geschenk für das wir uns bedanken müssen“, erklärte die erste Frau, die vor einem Parlament sprechen durfte, Marie Juchacz, „das Wahlrecht wurde uns zu Unrecht vorenthalten.“

„Beachtlich ist die Ausdauer und der Mut der Frauen, die 70 Jahre für die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und für Einfluss auf die Gesetze, denen sie unterworfen sind, gekämpft haben“, schildert die Kreisbeigeordnete Gerlinde Huppert-Pilarski. Und es war eine harte Auseinandersetzung: Frauen war jegliche politische Meinungsäußerung und Versammlung untersagt, Stimmrechtsvereine wurden zeitweise verboten. Einige Frauen ließen sogar ihr Leben. „Daran sollte immer wieder erinnert werden.“

Aus Anlass des Jubiläums lud die Kreisbeigeordnete die Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung, Integration und Inklusion zu einer Informationsreise nach Frankfurt am Main ein. Im historischen Museum besichtigten sie die Sonderausstellung „Damenwahl“, die sich dem Thema 100 Jahren Frauenwahlrecht widmete.

Das Frauenwahlrecht war für die Akteurinnen kein Endpunkt, sondern stets Grundlage für die rechtliche, soziale und ökonomische Gleichheit. Es ist ein Recht, das mit Realitäten gefüllt werden muss. Doch wie groß waren die Wünsche der Frauen ihre eigenen Realitäten zu schaffen? Zur ersten Wahl kandierten 300 Frauen, wovon 37 weibliche Abgeordnete wirklich in die Nationalversammlung einzogen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag damals bei fast 90 Prozent. Der Frauenanteil lag bei zehn Prozent, ein Anteil der erst wieder im Bundestag 1983 erreicht wurde. Danach stieg der Anteil an und betrug 1990 20 Prozent, 1998 bereits 30 Prozent. Zu Beginn der letzten Wahlperiode lag der Anteil der weiblichen Abgeordneten auf Bundesebene sogar bei 36,5 Prozent und ist in dieser Wahlperiode wieder gesunken.

Von der paritätischen Besetzung sind die Gremien noch weit entfernt und das, obwohl ein chancengleiches Leben für Frauen und Männer heute noch keine Selbstverständlichkeit ist. Lohnungleichheit, Altersarmut, berufliche Entwicklung, Anerkennung der Sorgearbeit, Schutz vor Gewalt – all das sind Anliegen der Frauen, an denen noch gearbeitet werden muss.

„Das Wahlrecht macht nur mit Mut Sinn, wenn Frauen ihre Stimme erheben, wenn sie sich einbringen“, so die Kreisbeigeordnete. „Frauen jeden Alters können sich einbringen in ihre Angelegenheiten, aber auch in die Strukturen in denen sie leben. Und sie können entscheiden wie sie künftig Politik machen möchten. Wir fordern Frauen auf, sich bei der kommenden Kommunalwahl am 26. Mai zur Wahl zu stellen und auch Frauen zu unterstützen, die dies tun. Die Parteien sollen aussichtsreichen Plätze mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzen und wir fordern alle Frauen auf, diese auch zu wählen“.