Die Bodenplatte in der Gemarkung Isert, auf der schon einmal eine Flüchtlingsunterkunft stand, soll in Kürze verschwinden. ArchivFoto: Markus Kratzer
Wenn am Montag, 8. April, um 16 Uhr der Kreistag zu seiner Sitzung zusammenkommt, geht es am Ende einer langen Tagesordnung um die Umsetzung des Paragrafen 1 Absatz 2 des Landesaufnahmegesetzes, wie es im Behördendeutsch heißt. Konkret geht es hier um einen Beschlussvorschlag, der die Unterbringung von Flüchtlingen in einer Notsituation regeln soll – und der im Vorfeld der Sitzung auch in den sozialen Medien für reichlich Zündstoff gesorgt hat.
Lesezeit: 2 Minuten
Doch was verbirgt sich genau hinter einem möglichen Beschluss, der den Kreisvorstand bevollmächtigen soll, für eine Übergangszeit nach der Kommunalwahl für fehlende Unterbringungsmöglichkeiten zu sorgen? Wir haben beim Landrat nachgefragt.
„Keiner will hier die Demokratie aushebeln“, zeigt sich Peter Enders im Gespräch mit unserer Zeitung irritiert über solche und ähnliche Kommentare ...
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