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Briedel/Zell

Investor reicht neue Planungsunterlagen ein: Marina-Projekt nimmt wieder Fahrt auf

Ein Personenschiff passiert die Moselschleife am Zeller Hamm zwischen Briedel und Zell. Dort könnte bald ein Jachthafen für das Ferienparkprojekt Marina Weingarten gebaut werden. Die Pläne dafür stehen.  Foto: Archiv Rühle
Ein Personenschiff passiert die Moselschleife am Zeller Hamm zwischen Briedel und Zell. Dort könnte bald ein Jachthafen für das Ferienparkprojekt Marina Weingarten gebaut werden. Die Pläne dafür stehen. Foto: Archiv Rühle

Seit dem Sommer 2019 war es recht still um das Ferienparkprojekt Marina Weingarten bei Briedel und Zell. Doch jetzt kommt neuer Schwung hinein. „Das Marina-Projekt wird wieder aktuell. Es ist für uns und mich immer aktuell“, sagte John van der Voort, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Marina Weingarten Zell am Freitag telefonisch gegenüber der RZ. Noch vor Weihnachten soll bei der zuständigen SGD Nord ein neues Genehmigungsverfahren für einen zum Park gehörenden Jachthafen an der Mosel in Gang gesetzt werden. Doch wie sehen die nächsten Schritte konkret aus? Was motiviert den 71 Jahre alten van der Voort, nach vierzehn Jahren weiter an dem Projekt festzuhalten, das voraussichtlich circa 50 bis 55 Millionen Euro verschlingen wird?

Lesezeit: 3 Minuten
Der Jachthafen hat sich in der neuen Planung „wesentlich verkleinert“, sagt Martin Steinmetz von der Bauverwaltung der VG Zell. „Es kommt annähernd einer Teilung des ursprünglichen Gebietes gleich, ist also fast die Hälfte.“ Je nach Bootslänge sollen es John van der Voort zufolge bis zu 120 Liegeplätze sein. Während einer Eigentümerversammlung ...
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Jachthafen im Rückblick: Gericht kassiert schon erteilte Baugenehmigung

Das A und O des Marina-Projekts ist der geplante Jachthafen, denn ohne ihn wird es auch keinen angegliederten Ferienpark geben. Darauf hatten sich Planer und Politik früh verständigt. Mitte März 2016 hatte die SGD Nord den Jachthafenbau schon einmal genehmigt, ein Planfeststellungsbeschluss lag vor.

Doch nach Klagen des BUND und einiger Winzer kassierte das Verwaltungsgericht den Beschluss im Mai 2017 wieder ein. Hauptgrund: Aus Sicht der Richter hatte die Behörde ihre Planungskompetenz überschritten. Ihr Beschluss erstreckte sich nämlich nicht nur auf den Hafen selbst, sondern auch auf Teile des dahinterliegenden Geländes. Das aber falle in die Zuständigkeit des eigens gegründeten Planungszweckverbands. Gegen dieses Urteil ließ das Oberverwaltungsgericht (OVG) zwar keine Berufung zu. Aber: Nach Angaben der Zeller VG-Verwaltung hielt das OVG es keineswegs für rechtswidrig, dass der Beschluss der SGD auch eine Hafenpromenade, eine Liegewiese, einen Parkplatz und eine Slipanlage samt Zufahrt umfasst hatte. Sei es drum. Nun gibt es dem Investor zufolge klare Grenzen zwischen Hafen- und Ferienparkgelände. Vorteil: Nötige Ausgleichsflächen ließen sich im Hafenumfeld einplanen. dad

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