Neuwied/Koblenz

Totschlag mit Hammer und Messer in Neuwied: Mordanklage gegen 34-Jährigen

Landgericht Koblenz
Ein Mann aus dem Kreis Neuwied steht in Koblenz vor Gericht. Er soll kinderpornografisches Material weitergegeben haben. Foto: Archiv Sascha Ditscher

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsangehörigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben. Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin auf brutale Art getötet haben.

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In der laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft inzwischen zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 22. Dezember 2023 seine frühere Lebensgefährtin, eine 48 Jahre alte Deutsche, in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Die Anklage sieht deshalb einen konkreten Mordvorwurf vor.

Angeschuldigter soll Trennung nicht akzeptiert haben

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler weiter informiert, hatte die Verstorbene die gut drei Jahre andauernde Beziehung mit dem Angeschuldigten im Sommer des Jahres 2023 beendet, diesem aber erlaubt, zunächst weiter in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben. Der 34-Jährige habe die Trennung allerdings nicht akzeptiert und die Verstorbene unter Druck gesetzt, keine neue Beziehung einzugehen. Als der Angeschuldigte den Verdacht schöpfte, die Verstorbene könnte einen neuen Partner haben, habe er beschlossen, ihr das Leben zu nehmen, heißt es weiter.

Zum Tatverlauf teilt Mannweiler mit: Der 34-Jährige habe seine Lebensgefährtin von hinten angegriffen und ihr mindestens fünf Mal mit einem Hammer derart massiv gegen den Hinterkopf geschlagen, dass diese zu Boden ging. Anschließend habe er der Geschädigten mit einem Küchenmesser mehrere Stiche in den Rücken und einen Schnitt an der Kehle zugefügt. Der Tod der Geschädigten soll aufgrund der Gewalteinwirkung unmittelbar eingetreten sein.

34-Jähriger sitzt weiter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten des Angeschuldigten als Mord. Zudem teilt sie mit, dass sich der 34-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft befindet.

Das Landgericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt, heißt es.

Trotz Anklageerhebung gilt Unschuldsvermutung

Davon abgesehen erklärt die Staatsanwaltschaft noch die rechtlichen Hintergründe. Demnach mache sich wegen Mordes strafbar, wer unter anderem einen Menschen grausam oder aus sonst niedrigen Beweggründen tötet. Das Gesetz sehe dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Das scheint im Fall des 34-Jährigen der Fall zu sein.

Allein mit der Erhebung einer Anklage ist aber laut Mitteilung weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Angeschuldigten verbunden. Für den Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. red