Bad Sobernheim
Unerlaubtes Entfernen nach Verkehrsunfall
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Der Fahrzeughalter entfernte sich für ca. 10 Minuten von seinem Fahrzeug. Bei seiner Rückkehr stellte er einen frischen Unfallschaden an seinem Fahrzeug fest. Der Verursacher hatte sich jedoch bereits zwischenzeitlich unerlaubt von der Unfallörtlichkeit entfernt.
Zeugen die Angaben zum Unfallhergang oder dem verursachenden Fahrzeug machen können, werden gebeten sich bei der Polizei in Kirn zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Kirn
Telefon: 06752 1560
E-Mail: pikirn@polizei.rlp.de
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