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Rheinland-Pfalz

Kommentar zur Entscheidung in Sachen Ahrtal-Ermittlungen: Der Rechtsstaat rächt nicht

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Chefredakteur Lars Hennemann Foto: Jens Weber/MRV

Paukenschlag in Sachen Ahrtal-Ermittlungen: Weder der frühere Landrat des Ahrkreises, Jürgen Pföhler (CDU), noch der Mitarbeiter der technischen Einsatzleitung werden von der Staatsanwaltschaft Koblenz angeklagt. Man mag in dieser Entscheidung keine Willkür oder ihre Fortschreibung sehen – was nichts daran ändert, dass sie hochgefährlich ist, kommentiert unser Chefredakteur Lars Hennemann.

Lesezeit: 2 Minuten
Unser Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat, weil er nicht rächt. Seine Strafverfolger und Richter suchen keine Sühne und keine Vergeltung. Aber sie binden staatliche Organe an geltendes Recht. Dadurch schützen sie die Bürger in ihren Grundrechten und vor staatlicher Willkür. Im Ahrtal mussten Tausende Menschen diese Willkür erfahren. Worin lag und liegt ...