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Bad Breisig
Bad Breisig setzt weiter auf hohe Einnahmen aus Vergnügungssteuer
Begründet wurde die Anpassung mit der Rechtsprechung, nach der es nicht mehr zulässig sei, das Einspielergebnis als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung heranzuziehen. Nun soll der Spieleinsatz als Grundlage gelten. Bedeutet im Klartext: Das, was der Spieler in einen Spielautomaten oben an Geld hineinwirft, wird für die Besteuerung veranschlagt, nicht das, ...