Bürger aus dem Westerwald kritisieren: Behindertenparkplätze werden oft zu Unrecht belegt
Von Michael Wenzel
Für das Parken auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz benötigt man einen Berechtigungsschein. Wer hier unerlaubt seinen Pkw abstellt, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro. Foto: Foto: Heinz-Günter Augst
Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abstellt, kann schnell 35 Euro los sein. Aber wie rücksichtslos sind die Autofahrer im Kreis? Parken sie wirklich unberechtigt auf diesen besonders gekennzeichneten Stellflächen, auch wenn sie „nur ganz schnell“ ein paar Brötchen holen oder ein Paket zur Post bringen wollen? In unserer Redaktion haben sich jüngst die Beschwerden von Behinderten gehäuft, die eine unerlaubte Nutzung der Parkplätze anprangern. Wir haben uns deshalb in einigen Verwaltungen umgehört.
Lesezeit: 2 Minuten
Dort ist das Problem bekannt, auch wenn sich die Zahl der „Fälle“ aktuell nicht spürbar erhöht hat, so die einhellige Einschätzung. Ein Leser berichtete jüngst erst wieder, dass ein Behindertenparkplatz vor der Eingangstür eines Geschäfts in Montabaur von einem Autofahrer ohne Berechtigungsschein genutzt worden sei. Zwei Tage zuvor habe er ...
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