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Westerwald

Historiker streiten mit Kulturstiftung: Wo soll die Stadtrechtsurkunde von Altenkirchen archiviert werden?

Von Nadja Hoffmann-Heidrich
Um diese Jahrhunderte alte Urkunde geht es. Wird sie in der Region bleiben oder in ein Hauptarchiv wandern?  Foto: Hilgeroth-Buchner
Um diese Jahrhunderte alte Urkunde geht es. Wird sie in der Region bleiben oder in ein Hauptarchiv wandern? Foto: Hilgeroth-Buchner

Am 16. Dezember 1314 stellte König Ludwig der Bayer einen wichtigen Privilegienbrief aus, durch den die Orte Hachenburg, Altenkirchen und Weltersburg (allesamt in der Grafschaft Sayn gelegen) zu Städten erhoben wurden. Vor einigen Wochen nun gelangte die bedeutende Stadtrechtsurkunde, die lange Zeit als verschollen galt, durch Kauf in den Besitz der „Stiftung Kultur im Kreis AK“ (die RZ berichtete). Diese öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts möchte das Dokument unter Anleitung einer Diplom-Restauratorin in ihrem Gebäude in Schutzbach (Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf) archivieren. Darüber ist jetzt ein Streit mit Historikern aus der Region entbrannt, die eine Aufbewahrung in einem staatlichen Archiv, zum Beispiel im Landeshauptarchiv Koblenz oder im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, fordern.

Lesezeit: 3 Minuten
Die historische Urkunde war dem Vorsitzenden der Stiftung, Klaus H. Reifenrath, vor einigen Wochen feierlich in Altenkirchen von Christian Eicher im Namen von dessen betagter Mutter Anna überreicht worden. Diese war durch ihren Vorfahren Dr. Christian Daniel Jung, der als Arzt im 19. Jahrhundert in Kirchen praktizierte und sehr an ...