Vorwurf lautet auf Bandendiebstahl

Vor allem des Bandendiebstahls werden die sechs Angeklagten vor dem Landgericht Limburg beschuldigt – eine Frau soll nur in einem Fall Beihilfe geleistet haben. Paragraf 244 des Strafgesetzbuchs sieht für Täter, die in einer Bande des Diebstahls für schuldig gesprochen werden, ein Strafmaß von sechs Monaten bis zehn Jahren Haft vor. Auch der Versuch ist strafbar.

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In minder schweren Fällen kann das Gericht eine Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren Haft verhängen.