E-Scooterfahrer unter Drogeneinfluss
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle können bei dem 29-jährigen Fahrer deutliche Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festgestellt werden. Im Rahmen der Befragung räumt er jedoch einen weiter zurückliegenden Konsum von Cannabis ein, weshalb er zunächst zur Dienststelle verbracht wird. Ein dort auf freiwilliger Basis durchgeführter Drogenschnelltest reagiert schließlich positiv auf die Stoffgruppe THC. Gegen den 29-jährigen Binger wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen § 24a StVG eingeleitet.
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