Unter Drogeneinfluss und ohne Versicherung unterwegs
Es zeigte sich, dass kein gültiger Versicherungsschutz für diesen bestand. Weiterhin konnten beim Fahrer Anhaltspunkte für den zeitnahen Konsum von Betäubungsmittel gewonnen werden. Ein daraufhin durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC (Cannabis). Der Fahrer muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz sowie einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten. Es war zudem nicht das erste Mal, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr aufgefallen ist, was im konkreten Fall nun ein Bußgeld von 1500 Euro mit sich führt.
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