Bluttat von Sankt Augustin: Landgericht setzt Mordprozess „zunächst öffentlich“ fort
Das erklärte ein Sprecher des Bonner Landgerichts auf RZ-Anfrage.
Nach dem Prozessauftakt in der vergangenen Woche war dies nicht sicher: Noch vor Verlesung der Anklageschrift erklärte der Angeklagte, dass er nicht – wie in seinem Personalausweis vermerkt – 19 Jahre alt sei, sondern erst 17. Stimmt dies, könnte dies immense Folgen für den Prozess und letztlich für das Strafmaß haben. Denn wäre der Angeklagte tatsächlich erst 17, müsste das komplette Verfahren nach Jugendstrafrecht durchgeführt werden.
Die Tat hatte im vergangenen Jahr insbesondere in Unkel für Trauer und Entsetzen gesorgt: Dem jungen Mann wird vorgeworfen, die 17-Jährige, die er laut Anklageschrift erst kurz zuvor in Bonn kennengelernt hatte, vergewaltigt und dann zur Vertuschung dieser Straftat getötet zu haben – für die Anklage war es Mord.
tim