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Bonn/Unkel

Mordprozess um getötete Unkelerin: Wie alt ist der Angeklagte wirklich?

Von Michael Fenstermacher
Der Angeklagte, hier mit seinem Pflichtverteidiger, gibt bei Prozessauftakt an, zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat erst 17 Jahre alt gewesen zu sein, während aus seinem Pass ein Alter von 19 Jahren hervorgeht.  Foto: dpa
Der Angeklagte, hier mit seinem Pflichtverteidiger, gibt bei Prozessauftakt an, zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat erst 17 Jahre alt gewesen zu sein, während aus seinem Pass ein Alter von 19 Jahren hervorgeht. Foto: dpa

Es haben auffällig viele junge Frauen in den Zuschauerreihen Platz genommen, als am Dienstag vor dem Bonner Landgericht der Prozess gegen einen jungem Mann beginnt, der am 1. Dezember in St. Augustin eine 17-jährige Unkelerin vergewaltigt und getötet haben soll. Augenscheinlich sind es Freundinnen und Verwandte der Getöteten, doch ob sie bei dem Prozess, in dem die Eltern des Mädchens als Nebenkläger auftreten, weiter dabei sein dürfen, ist seit gestern unklar. Denn der Angeklagte erklärt noch vor der Verlesung der Anklageschrift gegenüber dem Vorsitzenden Richter Volker Kunkel, dass er nicht – wie es in seinem Personalausweis vermerkt ist – am 17. Juni 1999, sondern erst am 19. Juni 2001 in Mombasa/Kenia geboren sei.

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Damit wäre er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen und müsste komplett nach Jugendstrafrecht behandelt werden, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich nach dem Prozessauftakt erklärt. Zuvor hatte Richter Kunkel verkündet, dass – sollte die Angabe stimmen – der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt würde. „Wir müssen die Angabe überprüfen“, ...