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Bonn/Unkel

Gericht zweifelt nicht an Mord: Zehn Jahre Haft für die Bluttat von St. Augustin

Von unserem Redaktionsleiter Tim Kosmetschke
Beim Prozessauftakt verbarg der Angeklagte sein Gesicht vor den Kameras - hinter einem Aktendeckel, auf den die Titelseite der Mitgliederzeitung der Strafverteidigervereinigungen geklebt war. Titel: „Freispruch“.
Beim Prozessauftakt verbarg der Angeklagte sein Gesicht vor den Kameras - hinter einem Aktendeckel, auf den die Titelseite der Mitgliederzeitung der Strafverteidigervereinigungen geklebt war. Titel: „Freispruch“. Foto: picture alliance/dpa

Unkel/Bonn. Es beginnt als harmloser Flirt am Bonner Rheinufer: Ein paar junge Leute treffen sich, trinken etwas, kommen sich näher. Es endet in einer städtischen Unterkunft in Sankt Augustin mit einem abscheulichen Verbrechen: Eine 17-jährige Unkelerin wird getötet, nach Überzeugung des Bonner Landgerichts von einem vermutlich gleichaltrigen Deutsch-Kenianer, den das Mädchen erst tags zuvor kennengelernt hat.

Lesezeit: 2 Minuten
Am Freitag wurde der junge Mann verurteilt: zehn Jahre Haft wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung, die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht. Ein Schlussstrich unter dem schrecklichen Geschehen, das im Dezember 2018 seinen Anfang nahm? Das Gericht sah es nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, nach Würdigung etlicher Zeugenaussagen aus Kriminaltechnik- und Ermittlerkreisen sowie den Umfeldern ...
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Warum wurde Jugendstrafrecht angewendet?

Der Prozess gegen den Deutsch-Kenianer sollte am 21. Mai öffentlich eröffnet werden – bis dahin waren alle Prozessbeteiligten davon ausgegangen, dass er 19 Jahre alt ist. Doch dann erklärte er gegenüber dem Vorsitzenden Richter Volker Kunkel, dass er nicht – wie es in seinem Personalausweis steht – am 17.

Juni 1999, sondern erst am 19. Juni 2001 in Mombasa/Kenia geboren sei. Damit wäre er zur Tatzeit erst 17 gewesen. Das Gericht unterbrach, um dies zu klären. Zwei Wochen später dann die Fortsetzung: Dem Angeklagten sei seine Angabe nicht zu widerlegen, sagte Kunkel. Damit war Jugendstrafrecht anzuwenden, der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Bekannt wurde in diesem Zuge auch, dass die leibliche Mutter des Angeklagten eine junge Frau ist, die bislang als dessen Schwester galt. Das wurde durch DNA belegt. Sie erklärte, sie habe den Angeklagten 2001 im Alter von zwölfeinhalb Jahren in Kenia zur Welt gebracht. Ihre Mutter habe da schon in Sankt Augustin gelebt und habe sie und ihren Sohn nach Deutschland geholt. Dabei wurden die Angaben offenbar verfälscht. Warum – das blieb unklar. mif
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